Analyse ESP/WSP Rheinfelden/Möhlin

Flächen & Zonen

Der Kanton Aargau hat im Jahre 2011 Flächen im Umfang von rund 10.3 Hektaren nördlich des Bahnhofes Möhlin im Grenzgebiet der Stadt Rheinfelden und der Gemeinde Möhlin als Entwicklungsschwerpunkt (ESP/WSP) in den kantonalen Richtplan aufgenommen. Diese Flächen (Abb. 6, orange eingefärbt) befinden sich vollumfänglich in der Landwirtschaftszone (Abb. 6, hellgrün eingefasst).

ESP/WSP Rheinfelden-Ost / Möhlin Quelle: AGIS

Von diesen im kantonalen Richtplan definierten Flächen befinden sich rund 6.3 Hektaren im Gemeindebann von Möhlin. Zusammen mit den restlichen 4 Hektaren auf Rheinfelder Boden bildet das Kulturland einen natürlichen Pufferstreifen von rund 400m zwischen der Industriezone (Kiesgrubenareal) der Stadt Rheinfelden (Abb.4, lila eingefasst) und den Möhliner Wohnquartieren Rüttenenweg/Kornfeldstrasse/Riedmattstrasse. Die Industriezone selbst wird gegen Süden durch den Bahndamm und gegen Osten durch die Bahntrasse Richtung Salinen (mit bestehender Hecke) eingegrenzt.

Aus der Kommunikation der Behörden ist nicht eindeutig ersichtlich, wie gross der effektive Testplanungsperimeter ist. Anlässlich der Workshops im ersten Quartal 2020 wurde dieser mit einem Umfang von rund 18 Hektaren zusätzlich zum bereits eingezonten Rheinfelder Industrieland gezeigt (Abb. 6, blau eingefasst, Quelle: Protokoll Workshops, Seite 51). Diese Fläche ist beinahe vollumfänglich in der Landwirtschaftszone (Abb. 6, hellgrün eingefasst). Je nach Quelle und Kommunikation ist aber im Minimum von einer Fläche von 12.5 Hektaren (rund 18 Fussballfelder) auszugehen, wenn die Landwirtschaftsbetriebe Schneider und Soder aus dem Testplanungsperimeter fallen sollten. Der Testplanungsperimeter geht über den kantonalen Richtplan hinaus, da zusätzlich zu dem als ESP/WSP aufgezeigten Kulturland auch weitere Flächen (Abb. 6, dunkelgrüne Fläche) in Richtung Norden (Salinenstrasse, Umfahrungsstrasse) beplant werden sollen. Diese Kulturlandflächen sind vom Kanton Aargau nicht als potenzieller Entwicklungsschwerpunkt vorgesehen.

Im Richtplan wird das Gebiet nördlich vom Bahnhof Möhlin als Wohnschwerpunkt «Ländliche Entwicklungsachse, Kernstadt» definiert. Für den Raumtyp «Kernstadt» wird eine Mindestdichte von 150 Einwohnern pro Hektare vorgeschrieben (Richtplan Kanton Aargau, Kapitel S 1.9). Folglich müssen 12.5 Hektaren Kulturland im Testplanungsperimeter mindestens Platz bieten für 1’875 Einwohner. Die Rheinfelder Industriezone im Testplanungsperimeter soll im Rahmen dieser Gesamtbetrachtung in ein gemischtes Wohn- und Arbeitsplatzquartier transformiert werden (Information Gemeinde Möhlin). Bei einer Fläche von rund 13 Hektaren muss hier von weiteren rund 1’300 Einwohnern ausgegangen werden (Annahme >100 Einwohner pro Hektare). Ohne Berücksichtigung der fortschreitenden inneren Verdichtung im Dorf und den bestehenden Baulücken, weisen die aktuellen Bauzonen Leigrube, Bata und Sportplatz Rüttenen bei einer Fläche von über 8 Hektaren bereits ein Wachstumspotential von weiteren 650 Einwohnern auf.

Die Testplanung muss gemäss Vorgaben des kantonalen Richtplans eine Überbauung für mindestens 3’000 Einwohner vorsehen. Dies entspricht rund einem Viertel der aktuellen Bevölkerung (2019: 11’078) von Möhlin.
Stellungnahme ProKulturland, Analyse ESP/WSP Rheinfelden Möhlin